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Pestizidrückstände in Leitungswasser

Häufig erreichen uns Anfragen bezüglich Rückständen von Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Wirkstoffen im Leitungswasser. Bei Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und Biozidprodukt-Wirkstoffen handelt es sich um organische Insektizide, Herbizide, Fungizide, Nematizide, Akarizide, Algizide, Rodentizide, Schleimbekämpfungsmittel, verwandte Produkte (u. a. Wachstumsregulatoren) und die relevanten Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte. In Deutschland waren im Jahr 2020 insgesamt 980 Wirkstoffe zugelassen und es wurden 27.800 t davon ausgebracht. Das in Zu- und Abläufen von Kläranlagen, Oberflächengewässern und sogar in Spuren im Grundwasser regelmäßig Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln wie z.B. Glyphosat nachgewiesen werden, ist daher keine Überraschung.

Leider können wir Ihnen aufgrund fehlender Messgerätetechnik keine Analyse auf solche Stoffe anbieten. Ihr Trinkwasserversorger ist laut Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, regelmäßig Analysen auf solche organischen Belastungen durchzuführen. Die Konzentration der Einzelsubstanz darf demnach nicht größer als 0,0001 mg/L sein, die Gesamt-Konzentration von Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukt-Wirkstoffen darf 0,0005 mg/L nicht überschreiten. Sollte beim Trinkwasserversorger eine Grenzwertüberschreitung festgestellt werden, darf das Wasser nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden. Da sich die Konzentration von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Wirkstoffen im Leitungsnetz des Trinkwasserversorgers sowie in Ihrem hauseigenen Leitungssystem nicht mehr verändert, ist eine Analyse eigentlich nicht notwendig.

Natürlich ist das Problem nicht zu vernachlässigen, da solche Einträge bereits in den nachgewiesenen Konzentrationen große Schäden in unserer Umwelt hervorrufen können. Kleinste Wasser- und Bodenorganismen reagieren durchaus empfindlich auf solche Substanzen, sodass das Ökosystem in Böden, Flüssen und Seen aus dem Gleichgewicht geraten könnte.



Daher fordern wir dringend zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln auf. Besonders kritisch ist, das Pflanzenschutzmittel im Privatgarten anders als in der professionellen Landwirtschaft ohne entsprechenden Sachkundenachweis ausgebracht werden dürfen. Die Anwendung ist dadurch häufig mangelhaft und oft gilt das Motto: Viel hilft viel.
Gemäß § 12 Pflanzenschutzgesetz gilt: „Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.“ Pflanzenschutzmittel dürfen also nur auf landwirtschaftlichen, gärtnerischen oder forstwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt werden. Dagegen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. Glyphosat-haltigen Produkten, und anderen chemischen Substanzen, wie z. B. Streu- und Kochsalz oder Essig, auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen verboten.
Grund: Allzu leicht kann ein Pestizid auf solchen Flächen ausgewaschen werden oder in die Kanalisation gelangen und dann das Grundwasser belasten.
Jede unerlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels, z. B. auf einem Gehweg oder einer versiegelten Hoffläche, ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden!
Verzichten Sie in Ihrem Garten lieber ganz auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Sorgen Sie besser durch eine optimale Pflanzenernährung mithilfe einer Bodenanalyse vor. Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall werden allzu oft durch Nährstoffungleichgewichte, Überdüngung mit Stickstoff und den Mangel an lebenswichtigen Spurenelementen verursacht. Mit Pflanzenschutzmitteln werden daher häufig die Symptome, nicht aber die Ursachen bekämpft und die Probleme kehren daher immer wieder zurück.

In Deutschland gibt es 17 Millionen Gärten mit einer Fläche von etwa einer Million Fußballplätzen. Ein Verzicht auf Pestizide im Garten hätte überaus positive Auswirkungen auf die Grundwasserqualität und die Artenvielfalt über und im Boden.