Nitrat ist ein wichtiges Glied im Stickstoffkreislauf der Natur und dient der Pflanze als Nährstoff zum Aufbau von Proteinen. Durch nicht angepasste Düngung kann überschüssiges Nitrat ausgewaschen werden und ins Grundwasser gelangen.
22,2 % der 1291 deutschen Grundwasserkörper sind wegen der Überschreitung des Schwellenwertes von 50 mg Nitrat je Liter in einem schlechten chemischen Zustand. Dieses Wasser muß aufwendig aufbereitet werden, um die strengen Vorgaben der Trinkwasser-Verordnung zu erfüllen.
In der Trinkwasserverodnung ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg/Liter festgelegt. Wie kommt dieser Wert zustande?
Der Nitratgrenzwert ist nicht auf eine lebenslange Belastung eines Konsumenten, sondern auf für diesen Stoff besonders empfindliche Säuglinge ausgelegt.
In den ersten Lebensmonaten ist das Immunsystem des Kindes noch im Aufbau und der Magen bildet noch weniger Magensäure.
Bei keimhaltiger Nahrung oder Darmerkrankungen können Bakterien deshalb Nitrat leicht in Nitrit umwandeln.
Diese Verbindung stellt die eigentliche Gefahr dar, denn sie oxidiert den Blutfarbstoff Hämoglobin zu Methämoglobin.
Methämoglobin kann keinen Sauerstoff binden, es kommt folglich zu einer reduzierten Sauerstoffaufnahme.
Dieser Effekt ist als Säuglingszyanose oder „blue infant syndrome“ bekannt.
Diese innere Erstickung ist nur bei Überschreitung des Nitrat-Grenzwertes in Verbindung mit einer bakteriellen Infektion möglich und daher sehr selten.
Ab einem Alter von 6 Monaten ist die Bildung von Magensäure auf dem Niveau eines Erwachsenen und die Gefahr gebannt.
Wichtig ist also, das das Trinkwasser für Babys hygienisch einwandfrei ist und der Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l eingehalten wird.
Auch Gemüse kann viel Nitrat enthalten, besonders Rote Bete, Rettich, Radieschen, Kohlrabi, Kopfsalat, Mangold, Spinat, Rucola und Fenchel.
Ihr Nitratgehalt überschreitet bei Weitem den Nitratgehalt von Trinkwasser. Salat kann beispielsweise 4000 mg/kg und Rote Beete 1200 mg/kg Nitrat enthalten.
Nitratarm sind z.B. Kartoffeln, Hülsenfrüchte und Paprika.
Den Grenzwerten für Trinkwasser steht die in einigen wenigen Belangen strengere Mineral- und Tafelwasserverordnung gegenüber. Gemäß dieser Verordnung, Anlage 6 zu § 9 Abs. 3 eignet sich ein Wasser, dessen Gehalt an Mineralstoffen und chemischen Elementen unterhalb der nachstehenden Grenzwerte liegt, für die Zubereitung von Babynahrung:
Dieser Nitrat-Grenzwert für Babywasser entspricht etwa dem natürlichen Grundwert von maximal 10 mg Nitrat/l Wasser. Die abweichende Regelung mit nur einem Fünftel des gesundheitlichen Leitwertes von 50 mg Nitrat/l ist verwirrend. Wenn ein Hersteller auf dem Etikett mit der Eignung als Babywasser wirbt, soll er nach dem Willen des Gesetzgebers nur naturreines Wasser in Verkehr bringen dürfen.
Unsere Tipps:Ein Test des Trinkwassers, um Gefahren durch Bakterien, Nitrit und Schwermetalle aus dem Rohrleitungssystem vorzubeugen, ist empfehlenswert: