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Unser Schulgartenprojekt
Proben untersuchen lassen?
So einfach geht es!

Unter Verdacht: Der böse Nachbar

Treten im Garten kurzfristig massive Schädigungen an Pflanzen auf, vermuten manche eine Fremdeinwirkung. Häufig wird der Nachbar verdächtigt, der ja schon „immer“ etwas gegen die Bäume, Sträucher oder Hecke hatte. Bevor diesem schwer wiegenden Delikt vorschnell nachgegangen wird, sollten vorher alle anderen potenziellen Schadursachen in bedacht und abgeklärt werden.Bleibt es bei dem Verdacht der „Fremdeinwirkung“, die sich meist auf eine vermutete Vergiftung der Pflanzen mit einem Pflanzenschutzmittel (Herbizid) reduziert, ist es meist schwierig, dies auch nachzuweisen. Hierzu bedarf es einiger Erläuterungen.

  • Der Nachweis von Pflanzenschutzmitteln oder deren Wirkstoffen ist sehr kostspielig. Die Kosten für eine quantitative Analyse eines Stoffes bewegen sich beispielsweise bei den Herbiziden in der Dimension von 120 bis 200 € pro Wirkstoff. Es gibt keinen „Allgemein-Rundum-Nachweis“ für Pflanzenschutzmittel. Es können nur bestimmte Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen gesucht werden. Können durch den Betroffenen keine Hinweise gemacht werden (er weiß meist nicht, welches Mittel der Nachbar versprüht hat), müsste eine Vielzahl von Wirkstoffen abgeprüft werden. Entsprechend teuer wird die Untersuchung. Allein unter den Herbiziden sind etwa 40 Wirkstoffe mit etwas über 300 Präparaten im Handel erhältlich.
  • Im Gegensatz zu früher sind heute zugelassenen Mittel verhältnismäßig rasch im Boden abbaubar. Sie sind damit nach einer mehr oder weniger kurzen Zeit nicht mehr nachweisbar, was eigentlich gut ist. Je schneller eine Probe im Labor ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Pestizideinsatz mit einem bestimmten Mittel noch nachweisen lässt.
  • Wegen der aufwendigen und teuren Analytik gibt es nur wenige spezialisierte Labore, die Pestizidrückstände prüfen können. Bis das passende Labor gefunden und die Probe dort ankommt, ist oft wertvolle Zeit verloren gegangen. Proben sollten deshalb baldmöglichst entnommen und gekühlt zwischengelagert werden.
  • Nicht immer sind Pflanzenschutzmittel die Ursache. Möglich sind auch andere anorganische und organische Schadstoffe. Das Spektrum an Möglichkeiten wird somit noch größer, ein Nachweis noch schwieriger.

Wer nun doch in eine teure Analyse investiert hat, um den Nachbarn vor Gericht dingfest machen zu können, wird trotzdem enttäuscht werden. Mit dem Schreiben des Labors („hohe Gehalte an Wirkstoff XY konnten im Boden nachgewiesen werden“) lässt sich, in Verbindung mit anderen Verdachtsmomenten, gegenüber dem Nachbarn sicherlich eine Anzeige formulieren. Auch kann es möglicherweise als Folge zu einer Hausdurchsuchung kommen. Nur der vermeintliche Fund einer zum Befund passenden Herbizidflasche hilft meist wenig. Warum? Weil alle anderen Nachbarn in der Straße auch einen Garten und auch meist eine entsprechende Flasche im Giftschrank stehen haben. Eine beweisbare Belastung ist somit meist nicht gegeben. Eindeutig ist der Fall nur, wenn der Nachbar praktisch in flagranti erwischt wird.

Die juristischen Folgen für eine vorsätzliche Pflanzenvergiftung sind vielschichtig. Ist der Tatbestand einer Sachbeschädigung nachgewiesen, kann die Tat strafrechtlich verfolgt werden. Auch greift aufgrund des nicht zweckgebundenen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln das Pflanzenschutzgesetz mit seinen Bußgeldvorschriften.

Wir können in unserem Labor aufgrund der geschilderten Umstände keine Pflanzenschutzmittelrückstände nachweisen.
Wir können lediglich an Schadbildern, die Sie uns zur Verfügung stellen, den Verdacht auf einen Pestizideinsatz untermauern oder nicht.
Anhand unserer Bodenanalysen kann man lediglich feststellen, ob eine Belastung durch Streusalz, eine Säure oder Lauge vorliegt.
Über eine Mikroskopie können wir auch verschiedene Pflanzenkrankheiten feststellen.

Nach unseren Erfahrungen stellt sich oft heraus, dass es sich um eine akute Pflanzenkrankheit handelt und der Nachbar völlig unschuldig ist.

Sie können uns gerne Bilder der geschädigten Pflanzen zur Verfügung stellen.
Für die Begutachtung von Bildmaterial, mikroskopische Untersuchungen und eine Fachberatung berechnen wir eine Gebühr von 30 € zuzügl. ges. MwSt. je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit.